Kontakt:
Beate Kroll
Schulsozialarbeiterin
07249 – 945 226
Mobil: 0160 – 4063386
beate.kroll@stutensee.de
Termine nach Vereinbarung!
Allgemeines
Schulsozialarbeit ist nach § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ein wesentlicher Teil der Jugendsozialarbeit.
Schulsozialarbeit unterstützt SchülerInnen bei allen Problemen und Schwierigkeiten im persönlichen und schulischen Bereich. Ebenso erhalten Eltern und das Lehrpersonal Beratung und konkrete Unterstützung durch eine sozialpädagogische Fachkraft..
Schulsozialarbeit fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe-Schule und Eltern sowie anderen Institutionen und Einrichtungen.
Die Beratung ist kostenlos und erfolgt freiwillig und vertraulich. Schulsozialarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Aufgaben der Schulsozialarbeit:
1. Einzelfallorientierte Beratung und längerfristige Einzelfallhilfe für SchülerInnen, Eltern, Lehrkräfte
und Unterstützung der Schule bei der Schulentwicklung
2. Projektarbeit
Durchführung verschiedener themenbezogener Projekte in Klassen oder Gruppen
(Integration, Gewaltprävention, Konfliktbewältigung, Sozialtraining, Suchtprävention , Sport- und Kreativprojekte, Erlebnispädagogische Angebote)
geschrieben von: B. Schumacher